HOLISTIC DIALOGUE® Wir begleiten Transformation.
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Coaching & Consulting vs. Psychotherapie

Titel, Thesen, Tools

... der Blick über den Tellerrand

  • Was verbirgt sich hinter welchen Bezeichnungen?
  • Wer entscheidet, was als "wissenschaftlich anerkannt" gilt?
  • Warum sind Psychologen NICHT automatisch auch Psychotherapeuten?

Counselor - ungeschützte Berufsbezeichnung (arbeiten mit Ratsuchenden, Kunden, Klienten, Teilnehmenden).

In Deutschland relativ junge Berufsbezeichnung. Unter Counseling (auch Counselling) versteht man man die psychosoziale Beratung von Einzelnen und/oder Gruppen mit dem Ziel Veränderungs- und Problemlösungsprozesse innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums anzustoßen und zu evaluieren. Wie in Beratung, Training, Coaching auch, geht es darum die Fähigkeiten des Klienten zu Selbstreflexion, Selbststeuerung, Selbstverwirk-lichung und -entfaltung zu fördern ggf. mit bestimmten Techniken und Tools zu unterstützen. Counseling ist im Bereich "Nichtheilkundliche Psychologie" verortet. Einer ihrer bekanntesten Vertreter ist Carl R. Rogers mit seiner personenzentrierten Theorie.

 

Gilt auch für psycholog. Coaching, Beratung & Training:

Gem. Definition des Berufsverbands Deutscher Psychologen ist psychologische Beratung ein auf Wechselbeziehungen zwischen Personen bzw. Gruppen beruhender Prozess zur Förderung psychischer Kompetenzen und von Handlungskompetenz (Veränderung von Denk-, Gefühls- und Handlungsmustern), zur Aktivierung vorhandener und zur Erschließung neuer Ressourcen sowie zum Abbau störender Faktoren. Hierbei besteht Einvernehmen zwischen den teilnehmenden Personen über den Beratungsbedarf. Der Beratungsprozess wird auf beschriebene Ziele hin durchgeführt, die auf Erkenntnissen der wissenschaftlichen Psychologie beruhen.

Psychologische Berater, Trainer, Coaches, ungeschützte Berufsbezeichnung

Personen, die Hilfestellung in Form von "Hilfe zur Selbsthilfe" für psychisch gesunde Menschen geben. Ratsuchende kommen mit konkreten Anliegen (Coaching- Beratungsauftrag) zu bestimmten Lebensthematiken / -problemen. Zur Anwendung kommen psychologische Interventionen der der Aufarbeitung und Überwindung von individuellen (die Person, das Individuum betreffend) und interpersonellen (zwischen zwei oder mehreren Personen ablaufend) Schwierigkeiten dienen. Wie im Counseling auch, geht es darum die Fähigkeiten des Klienten zu Selbstreflexion, Selbststeuerung, Selbstverwirklichung und -entfaltung zu fördern ggf. mit bestimmten Techniken und Tools zu unterstützen.

Supervisor / Supervision

Supervision ist primär als "Beratung für Berater" zu verstehen. Traditionelle Zielgruppe sind explizit s.g. Beziehungsarbeiter. Supervision hat seinen Ursprung im Non-Profit-Bereich. 2012 hat die Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V. beschlossen, Supervision als Format mit Coaching gleichzusetzen.

Psychologe/Psychologin, geschützte Berufsbezeichnung, akademische Abschlüsse: Diplom-Psychologe (Dipl.-Psych.) Master of Sience, Master of Arts, Dipl.Psych. (FH) (Schweiz) Person mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium dessen Inhalt der Erwerb der Fachkunde zur Beschreibung, Erklärung, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens ist. WICHTIG! Ein Psychologe ist NICHT automatisch auch ein Psychotherapeut. Damit ein Psychologe auch als Psychotherapeut tätig werden darf, ist eine zusätzliche, meist mehrjährige Weiterbildung erforderlich.

Psychotherapeut*in, geschützte Berufsbezeichnung (arbeiten mit Patienten).

Personen, die Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapierichtlinien ausüben. Dies umfasst die Diagnose und Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Methoden. Voraussetzung: Approbation (staatliche Zulassung) Psychotherapie im Sinne des PsychThG ist „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“, d.h. es liegt bzw. muss eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegen, damit eine Psychotherapie (nach Erwerb einer Kassenzulassung auch als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung) durchgeführt werden kann. Ob ein psychotherapeutisches Verfahren als wissenschaftlich anzuerkennen ist (oder nicht) entscheidet der wissenschaftliche Beirat Psychotherapie. Zur Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung der gesetzl. KV wird ein approbierter Psychotherapeut nur zugelassen, wenn er in einem Verfahren ausgebildet ist, das durch den Bundesausschuss anerkannt ist. Aktuell sind das: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, systemische Psychotherapie.

Psychiater*in

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (in Abgrenzung zum Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie und dem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (HP psych.), genehmigungspflichtige Berufsbezeichnung

Person, die die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig, jedoch ohne Bestallung ausübt. Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis. Zur Erteilung der „Heilerlaubnis“ müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in einschlägiger Literatur oder im Internet separat nachgelesen werden können.

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© Daniela Linke-Slawinski - Mpowerment - Coaching aus München - Stand: 11/2023 Alle Rechte vorbehalten. Kontakt: +49 172 890 6633 I mail[@]linke-slawinski.de

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